Im Folgenden noch in aller Kürze einige praktische Ratschläge:
Unbedingt zunächst vom Schweigerecht Gebrauch machen: Keine Aussage, aber auch keine “harmlosen Gespräche” mit Polizisten.
Bei Festnahme auf Anruf beim Anwalt bestehen.
Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen. Sie sind dazu nicht verpflichtet und Ihnen entstehen dadurch keinerlei Nachteile
Bei Durchsuchungen: Sofort Anruf beim Anwalt. Alle beschlagnahmten Sachen müssen ins Protokoll. Nichts unterschreiben.
Immer daran denken, dass jedes Telefon abgehört werden kann.